AGB
- Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das Beratungsgespräch eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten werden im Betreuungsvertragund Trainingsvertrag festgelegt.
- Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung und medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.
- Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie der Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundepension bei der Buchung mitzuteilen.
- Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.
- Vertragspartner sind die Mamauer Hundestube und der Eigentümer/Halter des Hundes (im folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Mamauer Hundestube gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern der Mamauer Hundestube eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Kunde ist verpflichtet die in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. die vereinbarten Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Mamauer Hundestube an Dritte.
- Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, EU Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen.
- Besitzt der in der Mamauer Hundestube abgegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Hundepension berechtigt, vom Hundepensionsvertrag zurückzutreten. Werden Impfungen von der Mamauer Hundestube gemacht, trägt die Kosten der Hundehalter. Folgeschäden gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
- Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes , dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen alle Wurmarten behandelt wurde. Behandelt die Mamauer Hundestube mit den entsprechenden Mitteln gegenFolgeschäden zu Lasten des Hundehalters. Trotz best möglicher Sorgfalt kann es zu einem Parasitenbefall kommen. Darum empfehlen wir Ihren Hund 3 Wochen nach dem Aufenthalt in der Mamauer Hundestube gegen Parasiten zu behandeln. Die Hundepension übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
- Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Mamauer Hundestube keine Haftung übernommen werden.
- Die Mamauer Hundestube übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Mamauer Hundestube ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen. Beim Laufen und Toben und dem Kontakt mit Artgenossen kann es trotz Aufsicht und intensiven Vorsorgemassnahmen zu Verletzungen kommen. Da das Verletzungsrisiko bei Gruppenhaltung auch bei größter Sorgfalt nie vollständig auszuschließen ist, müssen wir jegliche Haftung für Verletzungen ausschließlich. Dieses Risiko ist nur durch Einzelunterbringung auszuschließen. Falls Sie dies wünschen geben Sie es bitte bekannt. Bei Erkrankung oder Verletzung ist der Besitzer verpflichtet sein Tier abzuholen bzw. dies zu organisieren. Ist dies nicht möglich, wird der Hund von der Hundepension versorgt. Der Hund wird sofort in einem Einzelzimmer untergebracht und versorgt.Der Besitzer trägt alle notwendigen Kosten ( Einzelzimmer, Tierarzt, Medikamente und Zeitaufwand ). Für die Behandlung wird keine Haftung übernommen.
- Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. Auf Wunsch, wird die Mamauer Hundestube einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.
- Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die Mamauer Hundestube berechnet hierfür die nächste Betreuungsstufe. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Hundepension verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
- Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen. Die Anlage ist auf höchste Sicherheit bezüglich Vermeidung des Entlaufens von Tieren ausgelegt, bzw.wird bei den Spaziergängen auf die Sicherheit der Tiere geachtet. Sollte dennoch ein Tier es schaffen, zu entlaufen, haften wir hierfür nicht und ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, die das Tier verursacht.
- Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung die Mamauer Hundestube erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
- Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Mamauer Hundestube keine Haftung.
- Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Mamauer Hundestube jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.
- Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen. Der Pensionsaufenthalt ist beim Einchecken des Tieres im Voraus zu bezahlen.Die Zusatzstunden werden bei der Abholung zu bezahlen.
- Stornobedinungen:Da wir nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung haben, müssen wir im Falle einer kurzfristigen Stornierung folgende Gebühren verrechnen:
– Stornierung bis 3 Wochen vor Aufnahmedatum: keine Gebühren
– Stornierung ab 3 Wochen – 1 Woche 25% der Kosten des gebuchten Aufenthalts
– ab 1 Woche vor Aufnahmedatum:50% der Kosten des gebuchten Aufenthalts
– Stornierung innerhalb 48 Stunden vor Aufnahmedatum: 100% der Kosten des gebuchten Aufenthalt. Bei Onlinezahlung ist eine Zahlungsbestätigung mitzubringen. - Zusätzlich entstandene Leistungen wie, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Mamauer Hundestube das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter. Die vereinbarten Bring- und Abholzeiten sind einzuhalten. Bei nicht Einhaltung sind 50€ Aufwandsentschädigungen zu entrichten.
- Alle Hunde sind bei Betreten der Hundepension grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Preise können von der Hundepension verändert werden. Jeder Betreuungs- und Trainingsauftrag unterliegt diesen Geschäftsbedingungen. Mündliche Vereinbarung sind ungültig. Gerichtsstand ist St.Pölten. - Wird ein Hund nicht abgeholt bzw. nicht Bescheid gegeben, dass verlängert wird, kann der Hund nach 2 wöchiger Frist abgegeben werden und der Amtstierarzt , Polizei und Rechtsanwalt eingeschaltet. Bei nicht Abholung zum vereinbarten Termin wird der Hund in einem Einzelzimmer zum derzeitigen Tarif untergebracht. Der Besitzer ist zahlungswillig und zahlungs fähig und übernimmt die Kosten für den Aufwand bis zur Abholung oder Vermittlung. Der Besitzer bestätigt eine Vermittlungsfreigaben ab dem 30. Tag. Der Impfpass ist zu bringen oder die Kosten für einen Ersatzimpfpass und einer Kastration wird zugestimmt. Wobei die Kosten vom Besitzer zu tragen.
- Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Mamauer Hundestube behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.
- Die Mamauer Hundestube hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
- Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Mamauer Hundestube und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.